UG-Erfahrungen

Praxiserfahrungen einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft

Namensgebung Unternehmergesellschaft oder (UG) ?

Als ich beim Notar war wurde ich durch dessen Frage etwas überrascht, die lautete: ” Soll in der Firmenbezeichnung Unternehmergesellschaft ausgeschrieben oder (UG) stehen. Bis dahin hatte ich geglaubt, dass ich wahlweise mal ausgeschrieben mal als Kürzel diese Bezeichnung verwenden dürfte. Da hatte ich mich wohl geirrt. Da saß ich nun, der Notar am Computer sitzend und sollte mich sofort entscheiden.

Da mein gewählter Firmenname schon lang war, entschied ich mich für die Abkürzung. Später fiel mir ein, dass ich die ausgeschriebene Version auch in kleineren Buchstaben zentriert unter den Firmennamen im Briefkopf hätte setzen können. Dies sieht nicht so gut aus, wenn UG in Klammern steht.

Vorteil der ausgeschriebenen Version ist auch das Verständnis für den Leser. Was soll der Unkundige unter (UG) verstehen? Tritt da nicht das Wort haftungsbeschränkt unbeabsichtigt besonders in den Vordergrund und macht potentielle Kunden besonders vorsichtig und kritisch?  Könnte gerade weil diese Unternehmensform noch neu ist  dies manchen Kunden verunsichern und lieber einem anderen Unternehmen den Auftrag erteilen?

Wer also eine UG gründen will, sollte sich über diese Kleinigkeit vorher gedanken machen.

Eine Reaktion zu “Namensgebung Unternehmergesellschaft oder (UG) ?”

  1. Jonas Büttner

    Moin,

    ich war heute auch beim Notar und er meinte, dass ich immer nach belieben UG oder Unternehmergesellschaft benutzen könnte!

    In der Urkunde steht der Titel ausgeschrieben und in meinen Augen ist das auch den schon genannten Gründen besser so.

    Großes Lob für diese Seite, weiter so!

    Gruß

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