Kosten der Eintragung ins Handelsregister
Kurz nachdem ich beim Notar war erhielt ich einen Brief des Amtsgerichts mit der Aufforderung binnen 14 Tagen ab Zugang des Schreibens eine Vorauszahlung in Höhe von 101 € für die Handelsregistereintragung der UG zu leisten.
Da ich meine UG mit 10 € gegründet hatte, war ich gezwungen mir selber ein Gesellschafterdarlehn zu gewähren von dem ich die Eintragungskosten bezahlen konnte.
Nachdem ich das Wort Vorauszahlung gelesen hatte und im notariellen Vertrag festgehalten war, dass der Gesellschafter persönlich für alle Gründungskosten aufzukommen hat, erwartete ich mit Spannung die Endabrechnung.
Ich rechnete mit einer nicht unerheblichen Nachforderung des Amtsgerichtes.
Als nach einiger Zeit das Schreiben des Amtsgerichts mit der Registrierungsnummer der Handelsregistereintragung bei mir eintraf war ich angenehm überrascht. Zwar bekam ich nichts erstattet, mußte aber auch nichts nachbezahlen.
Die Kosten gliederten sich bei meiner 1-Gesellschafter UG wie folgt auf:
Eintragung ins Handelsregister 100 € und Veröffentlichung im Bundesanzeiger 1 €.