UG-Erfahrungen

Praxiserfahrungen einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft

Gewerbemüll – Zwangsentsorgung

Mit der Gewerbeanmeldung erhielt ich eine Anmeldung für die Müllabfuhr. Beides ist sozusagen zwanghaft miteinander verbunden.

Meine Nachfrage bei der kommunalen Abfallwirtschaft ergab, dass Behältergemeinschaften mit gewöhnlichen Haushalten nicht möglich seien.

Es sei auch nicht möglich ein Privatunternehmen mit der Restmüllentsorgung zu beauftragen und damit frei von Müllgebühren zu werden.

Es gäbe für Hausgewerbetreibende die Regelung, dass diese den Geschäftsrestmüll über die Hausmülltonne gegen eine Gebühr mit entsorgen dürften. Bedingungen: Keine Angestellten und  keine Büroräume. Sozusagen Geld bezahlen ohne mehr Müll abliefern zu können; denn das Volumen des Gewerbemülls mindert das Volumen des Haumülls ohne Kostenausgleich im Hausmüllbereich. Müllmaffia?

Ich entschied mich letztendlich für eine 80 l Tonne, die ich selber kaufen musste. Zusätzlich bekomme ich kostenlos zwei 240 l Tonnen für Wertstoffe (grüner Punkt und Papier). Diese muss ich allerdings selber in der Kreisstadt abholen.

Die Gebühren für Gewerbemüll sind von Kreis zu Kreis unterschiedlich hoch. Gewerbemüll ist bei uns im Kreis bei einer 80 l Tonne im Moment 2 € günstiger als Hausmüll. Das soll aber nicht in jedem Kreis zu sein.

Nutzlose Eintragungen in Verzeichnisse

Unmittelbar nach Eintragung ins Handelsregister und Veröffentlichung im Bundesanzeiger lief die Werbemaschine an, die ihre Produkte anpriesen. Eine ganze Reihe von Offerten sich für horrende Summen in Verzeichnisse eintragen zu lassen überfluteten mich. Die Offerten sahen äußerlich eher amtlichen Schreiben ähnlich. Ihnen waren Überweisungsbelege beigefügt. Eintragungen in Onlineverzeichnissen und Onlineregistern wurden für Summen bis zu [...]

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