Gewerbemüll – Zwangsentsorgung
Mit der Gewerbeanmeldung erhielt ich eine Anmeldung für die Müllabfuhr. Beides ist sozusagen zwanghaft miteinander verbunden.
Meine Nachfrage bei der kommunalen Abfallwirtschaft ergab, dass Behältergemeinschaften mit gewöhnlichen Haushalten nicht möglich seien.
Es sei auch nicht möglich ein Privatunternehmen mit der Restmüllentsorgung zu beauftragen und damit frei von Müllgebühren zu werden.
Es gäbe für Hausgewerbetreibende die Regelung, dass diese den Geschäftsrestmüll über die Hausmülltonne gegen eine Gebühr mit entsorgen dürften. Bedingungen: Keine Angestellten und keine Büroräume. Sozusagen Geld bezahlen ohne mehr Müll abliefern zu können; denn das Volumen des Gewerbemülls mindert das Volumen des Haumülls ohne Kostenausgleich im Hausmüllbereich. Müllmaffia?
Ich entschied mich letztendlich für eine 80 l Tonne, die ich selber kaufen musste. Zusätzlich bekomme ich kostenlos zwei 240 l Tonnen für Wertstoffe (grüner Punkt und Papier). Diese muss ich allerdings selber in der Kreisstadt abholen.
Die Gebühren für Gewerbemüll sind von Kreis zu Kreis unterschiedlich hoch. Gewerbemüll ist bei uns im Kreis bei einer 80 l Tonne im Moment 2 € günstiger als Hausmüll. Das soll aber nicht in jedem Kreis zu sein.