Umsatzsteuervorauszahlungen
Kurz vor Jahresende wurde ich durch meinen Steuerberater per beigelegtem Zettel zu meinen Unterlagen darüber informiert, dass im Februar nicht nur die Umsatzsteuer vom Dezember durch das Finanzamt abgebucht wird, sondern auch eine Umsatzsteuervorauszahlung.
Diese berechnet sich anteilig an der gezahlten Umsatzsteuer des Vorjahres. Bei meinem Betrieb war es nur ein kleiner Betrag, da ich meine Umsätze überwiegend mit dem Ausland tätige.
Für einen Betrieb mit hohen Umsatzsteuern kann dies jedoch schon kritisch werden, wenn diese Umsatzsteuervorauszahlung bei der Liquiditätsplanung nicht berücksichtigt wurde.
Wer zum Jahresende meint investieren zu müssen um wenig Steuern zahlen zu müssen, dem kann im Februar durch dieses Verhalten schon die Insolvenz drohen.