UG-Erfahrungen

Praxiserfahrungen einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft

Der erste Jahresabschluss

Zur Vorbereitung des ersten Jahresabschlusses wurde ich von meinem Steuerberater etwa Anfang Juni eingeladen. Der Termin fand am 17. Juni statt. Die Bilanz muss bis zum 30. Juni dem Finanzamt vorgelegt werden.

Im Gespräch wurde über die einzelnen Buchhaltungsposten der Aktiva und Passiva Seite gesprochen und welche Unterlagen erstellt werden müssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ein Erläuterungsbericht).

Mir wurden der Gewinn und die daraus resultierenden Abzüge genannt. Da wurde mir schnell klar, dass mein stiller Gesellschafter, das Finanzamt, einen erheblichen Anteil für sich abzweigen würde, wenn mir nichts einfallen würde.

Hätte ich mich nicht mit den Möglichkeiten ausgekannt, ich wäre mir nicht sicher, ob mein Steuerberater mich darüber aufgeklärt hätte.

Mir fiel ein Rücklagen für das Ansparen von Betriebsausstattung zu bilden. Als Existenzgründer ist dies ohne Probleme möglich.

Der Steuerberater wollte wissen für was gespart werden solle, da das Finanzamt dies im Voraus wissen wolle. Ich könnte dann drei Jahre sparen und müsste dann aber auch das Wirtschaftsgut kaufen, da ansonsten eine nachträgliche Versteuerung erfolgen würde.

Da jede EDV Anlage einmal veralt, bzw. defekt ist, nannte ich eine EDV-Anlage für die ich sparen wollte.

Der Steuerberater empfahl 500 € als Gewinn im Unternehmen zu lassen. Genauer begründet hat er dies nicht. Ich vermute, dass dies gegenüber dem Finanzamt besser aussieht und die UG nicht als Hobby ausgelegt werden kann.

25 % davon müssen im Unternehmen bleiben. Sie müßten aber nicht auf ein Sperrkonto angelegt werden. Treten in den Folgejahren Verluste auf, dann können diese auch durch den Verlust gedeckt werden.

Insgesamt dauerte die Besprechung ca. 1,5 Stunden. Ich bekomme in den nächsten Tagen 3 Bilanzen zugeschickt und auch eine Anweisung wie ich eine Gesellschaftervereinbarung mit mir als einzigem Gesellschafter formgerecht abschließen muss, damit sie rechtsgültig ist.

Danach geht eine Bilanz zum Finanzamt, nachdem ich sie unterschrieben habe, eine bleibt im Unternehmen.

Der Steuerberater erledigt auch die Meldung zum e-bundesanzeiger.

Von den Gewerbesteuerbescheiden und Körperschaftssteuerbescheiden möchte er eine Kopie.

Mit der Nachzahlung der Steuern muss einige Wochen nach Bilanzeinreichung beim Finanzamt gerechnet werden. Gleichzeitig fallen Vorauszahlungen an für die man schon mal sparen sollte.

Mit dem Gewerbesteuerbescheid wird auch die IHK informiert. Da ich Gewinn erwirtschaftet habe und erst  nur pauschal eingestuft wurde, ist mit einer Nachzahlung zu rechnen.

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