Nutzlose Eintragungen in Verzeichnisse
Unmittelbar nach Eintragung ins Handelsregister und Veröffentlichung im Bundesanzeiger lief die Werbemaschine an, die ihre Produkte anpriesen.
Eine ganze Reihe von Offerten sich für horrende Summen in Verzeichnisse eintragen zu lassen überfluteten mich. Die Offerten sahen äußerlich eher amtlichen Schreiben ähnlich. Ihnen waren Überweisungsbelege beigefügt.
Eintragungen in Onlineverzeichnissen und Onlineregistern wurden für Summen bis zu 500 € im Jahr angeboten.
Wichtig ist nur die Eintragung im Bundesanzeiger und die wurde mit 1 € vom Amtsgericht berechnet. Mehr braucht nicht zu sein!
Obwohl es sich um Offerten und Angebote handelte, wurde in keiner Weise auf Vorzüge, die durch die Eintragungen entstehen aufmerksam gemacht. Wahrscheinlich haben sie auch keine, außer dass sie den Absender bereichern sollen. Ich bin recht viel im Internet unterwegs und habe solcher Verzeichnisse kaum wahrgenommen. Auch die Worte Offerte und Angebot waren nicht in der Überschrift gut lesbar zu finden, sondern eher versteckt im Text.
Ich denke wer die 500 € für seine Webpräsenz ausgibt hat eher einen Nutzen für sein Geld, weil er sich und seine Leistungen ausführlich darstellen kann. In den Verzeichnissen steht kaum mehr als Adresse und Kontaktdaten für das gleiche Geld.
Manche Anbieter formulieren die Angebote gleich so, dass die Verträge um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
Das läßt darauf schließen, dass hier Dumme gesucht werden, die oberflächlich lesend diese “Offerten” als etwas amtliches interpretieren und einfach bezahlen, weil sie sich nicht auskennen.